Grundwehrdienst

Wer sich derzeit entschließt, seinen Wehrdienst zu absolvieren, muss als Mindestanforderung seinen Grundwehrdienst leisten. Dieser Grundwehrdienst dauert ab dem ersten Dezember 2010 nur noch sechs Monate. Die Sechs-Monate-Regelung gilt im übrigen bereits für all diejenigen, die ab dem ersten Juli 2010 zum Grundwehrdienst einberufen wurden. Der Dienst kann nicht mehr (wie zuvor) abschnittsweise geleistet werden. Vor dem Grundwehrdienst kommt die Einberufung zum Wehrdienst. Mit ihr erfahren die Wehrpflichtigen, wann und wo sie sich für ihren Grundwehrdienst einfinden müssen. Der Ort, an dem sie ihren Grundwehrdienst dann leisten, muss nicht in der Nähe ihres Heimatortes liegen. „Der richtige Mann auf dem richtigen Platz“ heißt hier die Devise der Bundeswehr. Das bedeutet: Die Art und der Ort der Grundausbildung hängen vom Personalbedarf der Bundeswehr ab, vom Ergebnis der Musterung und der Eignungsuntersuchung sowie eventuell von eigenen Wünschen des künftigen Wehrdienstleistenden.

Grundwehrdienst – AGA und Stammeinheit

Grundsätzlich teilt sich der Grundwehrdienst in die Ausbildungsphase und den anschließenden eigentlichen Dienst in der Stammeinheit. Die Basisausbildung dauert zwei Monate lang, oftmals folgt eine einmonatige ergänzende Zusatzausbildung, sodass die „Allgemeine Grundausbildung“ beim Grundwehrdienst drei Monate lang dauert. Nach den drei Monaten folgen drei weitere, in denen der Soldat an einem zur Ausbildung passenden Platz bei der Bundeswehr eingesetzt wird.

Wer muss Grundwehrdienst absolvieren?

Wer Grundwehrdienst zu leisten hat, ist im Paragraf 5 des Wehrpflichtgesetzes festgelegt. Generell gilt: Zum Grundwehrdienst kann herangezogen werden, wer als Wehrpflichtiger „zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet“ hat. Allerdings sind eine ganze Reihe von Ausnahmen definiert, durch die auch ältere Wehrpflichtige noch zum Dienst herangezogen werden können. Die letzte Altersgrenze, in Paragraf 5 des Wehrpflichtgesetzes, liegt beim vollendeten 32. Lebensjahr.

Der Grundwehrdienst muss nicht zwangsläufig nach dem sechsten Monat enden. Wer passend qualifiziert ist, kann seinen Grundwehrdienst bisher noch auf bis zu 23 Monate verlängern (FWDL), wenn die Bundeswehr Bedarf an seinen Diensten hat. Bei solch einer freiwilligen Verlängerung zahlt die Bundeswehr nach der Grundwehrdienstzeit neben dem Wehrsold auch einen Wehrdienstzuschlag pro Monat, der deutlich höher ist als der Wehrsold. Allerdings muss man beim verlängerten Grundwehrdienst durchaus mit einem Auslandseinsatz rechnen, während man beim „normalen“ Grundwehrdienst definitiv nicht im Ausland eingesetzt wird. Die Zahl der Soldaten im Grundwehrdienst und derjenigen im freiwillig verlängerten Grundwehrdienst hat seit 1990 im Lauf der Jahre fast kontinuierlich abgenommen. Während die Zahl 1990 noch bei 188.697 lag, waren es 2009 gerade noch 68.304 Personen. Wahrscheinlich werden ab Juli 2011 nur noch Freiwillige zum Grundwehrdienst einberufen: Dazu führen voraussichtlich die jüngsten Pläne zum Aussetzen der Wehrpflicht.