Besoldung

Das Grundgehalt von Zeit- und Berufssoldaten wird auf Basis der Bundesbesoldungsordnungen „A“ und „B“ berechnet; gesetzliche Grundlage ist weiterhin das Bundesbesoldungsgesetz. Wer jedoch allein das Grundgehalt im Blick hat, bestimmt damit keinesfalls die Gesamtbezüge eines Berufs- oder Zeitsoldaten. Diese können neben dem Grundgehalt des Soldaten unter anderem:

  • einen Familienzuschlag (bei verheirateten Soldaten und Soldaten mit Kindern),
  • mögliche Zulagen wie Amts-, Stellen- oder Erschwerniszulagen,
  • Zuschläge bei Auslandsverwendungen

enthalten.

Auf besoldung-bundeswehr.de gibt es einen praktischen Besoldungsrechner, mit dem Berechnungen anhand des Dienstgrades, der Erfahrungsstufe und des Familienstandes durchgeführt werden können.

Familienzuschlag

Den Familienzuschlag gibt es in diversen Stufen, wobei in Stufe 1 bereits verheiratete Soldaten ohne Kinder eingestuft werden, daneben zum Unterhalt verpflichtete geschiedene Soldaten oder Soldaten mit zu berücksichtigenden Kindern (§ 40 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz). Abhängig ist der Familienzuschlag auch von der Besoldungsgruppe nach Bundesbesoldungsordnung A, wobei es für Soldaten in den Gruppen A2 bis A8 monatlich 120,58 € gibt, ab Besoldungsgruppe A 9 werden derzeit 126,62 € gezahlt.

Zur Stufe 2 gehören Soldaten der Stufe 1, denen zudem Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht. Sie bekommen in der Besoldungsgruppe A2 bis A8 monatlich 228,84€ und ab Besoldungsgruppe A9 234,88 €.

Teils abhängig von der Besoldungsgruppe erhöhen sich die Zuschläge weiter mit der Anzahl der Kinder.

Zulagen wie Amts-, Stellen- oder Erschwerniszulagen

Bei einigen Dienstgraden der Bundeswehr gibt es Amts- oder Stellenzuschläge. So erhält ein Oberfeldwebel oder Oberbootsmann der Besoldungsgruppe A7 zusätzlich zu seinem Grundgehalt nach „Bundesbesoldungsordnung A“ 45,68 € Amtszulage. Zulagen gibt es u.a. auch:

  • für Soldaten, die bestimmte Aufgaben wahrnehmen, bei der Luftwaffe etwa als Luftfahrzeugführer arbeiten, bei der Marine beispielsweise als Mitglied einer U-Boot-Besatzung, als Minentaucher oder Kampfschwimmer. Auch für Soldaten, die Umgang mit Munition und Explosivstoffen haben, gibt es eine Erschwerniszulage in Höhe von 3,83 bis 7,68€ pro Tag.
  • für Dienst zu ungünstigen Zeiten, unter anderem an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen, an denen es einen Zusatz von bis zu 3,11 € pro Stunde gibt.
  • für diejenigen, die vor allem in Führungs- oder Ausbildungsfunktion im Außendienst aktiv sind. Sie erhalten ab dem 16. Monat eine Stellenzulage von 53,69€ und eine Erschwerniszulage von 25,56€ (Quelle: Bundeswehr.de).

Welche Erschwerniszulagen für welche Erschwernisse gezahlt werden, ist in der Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung – EzulV) definiert.

Auslandseinsätze

Wird man als Soldat im Ausland eingesetzt, hat man Anrecht auf einen Auslandsverwendungszuschlag gemäß der „Verordnung über Zahlung eines Auslandsverwendungszuschlags“. Die Zuschläge werden auf der Basis von sechs Stufen festgelegt, die von „Stufe 1“ (allgemeine, typische Mehraufwendungen und Belastungen) bis zu „Stufe 6“ (extreme Belastungen) reichen. Die finanziellen Zuschüsse liegen auf einer Skala von maximal 30 € in Stufe 1 bis zu maximal 110 € in Stufe 6 pro Tag.

Nicht finanzielle Vorteile

Nicht vergessen sollte man bei der Entscheidung, ob sich eine Karriere bei der Bundeswehr lohnt, die diversen nicht-finanziellen Vorteile, die sich indirekt auch finanziell positiv auswirken, indem vom netto weniger abgeht. Dazu zählen etwa die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung der Bundeswehr, durch die das Geld für eine Krankenversicherung eingespart wird, die kostengünstige Gemeinschaftsverpflegung sowie die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften.

Grundsätzlich gilt: Das Grundgehalt für Zeit- und Berufssoldaten steht auch solchen Soldaten zu, die bei der Bundeswehr studieren.