Musterung

Für viele ist die Musterung eine lästige Pflicht und sie hoffen einfach, dass ihr bald die Ausmusterung folgt. Für andere bedeutet sie die Eintrittskarte zu einer Karriere bei der Bundeswehr, für Dritte einfach der mögliche Einstieg in zukünftig sechs Monate Grundwehrdienst. Keine Frage, die Musterung scheidet die Geister. Für die Bundeswehr ist sie das Instrument, um „die geistige und körperliche Tauglichkeit“ eines möglichen Soldaten für den Wehrdienst festzustellen. Näheres zum Ablauf der Musterung ist in den Paragrafen 16 bis 20b des Wehrpflichtgesetzes festgelegt.

Zur Musterung muss auch derjenige, der vorab bereits weiß, dass er verweigern möchte. Folgt der Musterung die Ausmusterung, so steht auch kein Zivildienst mehr an. Sollte die Wehrpflicht 2011 ausgesetzt werden, bedeutet das übrigens nicht zwangsläufig, dass auch die Musterung ausbleibt. Möglicherweise folgt ihr dann nur keine Einberufung, falls man nicht einberufen werden möchte.

Was passiert bei der Musterung? Wie läuft die ab?

Jede Musterung beginnt mit der Einladung, in der der Termin und der Ort der Musterung angegeben sind. Ort der Musterung ist eins der insgesamt 52 Kreiswehrersatzämter in Deutschland. Anfangs werden Personalien geprüft und eventuell vorhandene Kenntnisse abgefragt, die für einen Einsatz bei der Bundeswehr bedeutend sein könnten: Sprachkenntnisse gehören da beispielsweise ebenso dazu wie eine IT-Qualifikation. Anschließend beginnt die medizinische Untersuchung. Laut Bundeswehrseite stehen dafür etwa im Kreiswehrersatzamt Köln acht Ärzte zur Verfügung. Sie gehören zum Team, das letztlich über eine Wehrdienstfähigkeit oder Ausmusterung des jeweiligen Kandidaten entscheidet. Zu den Untersuchungen gehören etwa:

  • ein Gespräch zwischen Arzt und Kandidat, bei dem beispielsweise nach eventuell vorhandenen Vorerkrankungen gefragt wird,
  • Seh- und Hörtest,
  • Zahnkontrolle,
  • ein Belastungstest sowie ein Haltungs-Test, Untersuchungen der Haut sowie der Lungenfunktion.

Diese sowie weitere Tests und Untersuchungen sollen bei der Musterung ein möglichst vollständiges Bild von den körperlichen Eigenschaften eines Kandidaten ergeben. Möglicherweise kommt es bereits hier zu einer Ausmusterung, weil körperliche Probleme des Kandidaten sie erforderlich machen. Falls nicht, folgt diesem Teil der Musterung in der Regel die Eignungsuntersuchung und -feststellung (EUF) beim Psychologischen Dienst. Hierbei werden verschiedene Tests in Bereichen wie Rechtschreibung, Logik und Mathematik durchgeführt. Dieser Teil der Musterung dient dazu, die Eignung der Getesteten für verschiedene Aufgaben der Bundeswehr zu überprüfen. Für diejenigen, die mehr als nur den Grundwehrdienst bei der Bundeswehr leisten möchten, folgt in der Regel noch ein persönliches Gespräch.

Abschluss der Musterung

Die Bundeswehr unterscheidet bei der Musterung die Tauglichkeitsgrade „wehrdienstfähig“, „vorübergehend nicht wehrdienstfähig“ und „nicht wehrdienstfähig“. Unterschieden wird die Wehrdienstfähigkeit noch in „voll verwendungsfähig“ (T1) und „verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten“ (T2). Einer vorübergehenden Ausmusterung kommt der Tauglichkeitsgrad „T4“ bei der Musterung gleich. Er wird beispielsweise an Leute vergeben, bei denen aufgrund eines kürzlich erlittenen Unfalls die weitere gesundheitliche Entwicklung offen bleibt (es steht dann eine Nachmusterung an). „T5“ bedeutet eine dauerhafte Ausmusterung.