Einberufung

Irgendwann nach der Musterung kommt möglicherweise die Einberufung. Die Bundeswehr zieht also tauglich Gemusterte, die nicht verweigert haben, zum Wehrdienst ein. Das gilt derzeit auch für diejenigen, die sich gar nicht so gerne einziehen lassen. Falls jedoch die Pläne für eine Aussetzung der Wehrpflicht Realität werden, dürfte sich das in absehbarer Zeit ändern. Dann muss wohl niemand mehr mit einer Einberufung rechnen, der nicht einberufen werden will.

Häufig erfolgt die Einberufung irgendwann zwischen dem achtzehnten und dem 23sten Lebensjahr des angehenden Soldaten. Im Allgemeinen gibt es vier Einberufungstermine pro Jahr: den ersten Januar, den ersten April, den ersten Juli und den ersten Oktober.

Wenn die Bundeswehr jemanden einziehen möchte, teilt sie ihm im Einberufungsbescheid mit, wann er sich wo zum Grundwehrdienst einzufinden hat. Der Ort des Grundwehrdienstes muss dabei keinesfalls in der Nähe des Wohnorts eines Einberufenen liegen. Wer eine Einberufung bekommt, erfährt mitunter auch bereits mit dem Einberufungsbescheid, wo er nach dem Grundwehrdienst stationiert wird.

Trotz Einberufung nicht zum Bund

Sobald klar geworden ist, dass die Bundeswehr einen einziehen möchte, sind diverse Dinge zu tun. Wer bereits arbeitet, muss seinen Arbeitgeber informieren. Falls sich der eigene Gesundheitszustand nach der Musterung so verschlechtert hat, dass eine Einberufung nach eigener Ansicht nicht in Frage kommt, sollte das zuständige Kreiswehrersatzamt informiert werden. Widerspruch gegen die Einberufung kann etwa derjenige einlegen, der zuvor Einwände gegen eine Einberufung geltend gemacht hat.

Ein Einberufungsbescheid heißt also nicht zwangsläufig, dass die Bundeswehr den Empfänger in jedem Fall einziehen kann. Eine gerade begonnene Ausbildung führt etwa dazu, dass der Auszubildende bis zum Ende der Ausbildung zurückgestellt und nicht eingezogen wird. Schwieriger ist die Sache bei vielen Studenten. Hier gilt in der Regel: Ein Studium, bei dem das dritte Semester noch nicht beendet ist, ist kein Grund für eine Zurückstellung. Zurückgestellt werden hingegen Studenten dualer Studiengänge (Studium mit studienbegleitender betrieblicher Ausbildung), deren Regelstudienzeit acht Semester nicht überschreitet und bei denen das Studium spätestens drei Monate nach Beginn der betrieblichen Ausbildung aufgenommen wird.

Einberufung im Spannungs- und Verteidigungsfall

Von Einberufung spräche man beispielsweise auch, wenn die Bundeswehr Wehrpflichtige im Spannungs- und Verteidigungsfall einziehen würde, der hoffentlich niemals eintritt. Auch in diesem Fall kann jedoch eine Unabkömmlichstellung beantragt werden, falls gewichtige Gründe einem Einberufungsbescheid widersprechen.