Wehrsold

Einen Wehrsold erhält, wer Freiwilligen Wehrdienst leistet oder Wehrübender ist. Es ist praktisch der Grundlohn des Soldaten, selbst wenn er nur kurz bei der Bundeswehr verweilt. Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten erhalten keinen Wehrsold sondern unterliegen einer gesonderten Besoldung.

  • Für die ersten drei Monate beträgt der Wehrsold 282,30 Euro für dreißig Tage.
  • Nach dem dritten und bis zum sechsten Monat des Wehrdienstes liegt der Wehrsold bei 305,40 Euro für jeweils dreißig Tage.
  • Vom siebten bis zum zwölften Monat zahlt die Bundeswehr Wehrdienstleistenden, die freiwillig verlängert haben, 328,50€ Wehrsold für dreißig Tage.
  • Ab dem dreizehnten Monat werden 351,30 Euro für dreißig Tage gezahlt.

(Quelle: Bundeswehr.de)

Hierbei handelt es sich wie bereits erwähnt um den Standard-Wehrsold ohne Zuschläge. Er wird taggenau berechnet, variiert also je nach Länge eines Monats.

Zuschläge im Grundwehrdienst

Mit Zuschlägen auf den Wehrsold kann beispielsweise derjenige rechnen, der mindestens dreißig Kilometer von seinem Heimatort entfernt stationiert wird. Hier werden derzeit 0,51 Euro je Entfernungskilometer zum Wehrsold hinzugerechnet. Die maximale Zulage wird hierbei jedoch auf 204 Euro im Monat begrenzt. Wer seinen Grundwehrdienst nach dem sechsten Monat freiwillig verlängert, bekommt nicht alleine mehr Wehrsold. Er bekommt zudem einen Zuschlag, der die Gesamtheit des von der Bundeswehr gezahlten Geldes deutlich erhöht. So beträgt der so genannte Wehrdienstzuschlag, der neben dem Wehrsold gezahlt wird:

  • vom siebten bis zum zwölften Monat 613,50 Euro für jeweils dreißig Tage,
  • vom dreizehnten bis zum achtzehnten Monat 675 Euro für jeweils dreißig Tage,
  • vom neunzehnten bis zum 23. Monat 736,20 Euro für jeweils dreißig Tage.

Drei weitere Zahlungen können den Wehrsold aufstocken. Einerseits gibt es bei der Bundeswehr Weihnachtsgeld, das je nach Dienstdauer (maximal 23 Monate bei freiwilliger Verlängerung des Grundwehrdienstes) zwischen 115,20 Euro und 441,60 Euro liegt. Bei der Entlassung aus der Bundeswehr gibt es ebenfalls Geld: zwischen 460,80 Euro und 1766,40 Euro. Auf den Wehrsold wie auf die hier genannten Zuschläge wird keine Steuer erhoben. Wer sich für eine freiwillige Verlängerung des Grundwehrdienstes entscheidet, kann zu Auslandseinsätzen gerufen werden. Hier greifen dann die so genannten Auslandsverwendungszuschläge. Es gibt insgesamt sechs Stufen, die nach Belastungsgrad unterteilt werden: „Stufe 1“ ist ein Auslandseinsatz mit leichter und „Stufe 6“ ein Auslandseinsatz mit schwerer Belastung. Gezahlt werden je nach Stufe zwischen 30 und 110 Euro netto pro Tag. Nicht verwechselt werden sollte der Wehrsold etwa mit dem Gehalt eines Zeitsoldaten.