Allgemeine Grundausbildung

Im Rahmen seines Grundwehrdienstes absolviert jeder einberufene Wehrpflichtige die Allgemeine Grundausbildung. Sinn und Zweck dieser Grundausbildung wird bereits im Namen deutlich: Sie soll, so die Bundeswehr, militärische Grundfertigkeiten vermitteln. Militärische Umgangsformen gehören ebenso dazu wie theoretische Kenntnisse und eine Gefechtsausbildung. Theorie-Inhalte, die die Allgemeine Grundausbildung vermittelt, sind beispielsweise die Rechte und Pflichten von Soldaten. Die Bundeswehr selbst definiert fünf Schwerpunkte und Ziele für die Grundausbildung:

  • Soldatische Grundfertigkeiten für den Einsatz einschließlich dem Kampf
  • Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit und Robustheit
  • Waffen-, Schieß- und Wachausbildung
  • Sanitätsdienst
  • Innere Führung, Recht und Soldatische Ordnung

Viele Elemente der Grundausbildung sind bei den einzelnen Streitkräften (Heer, Luftwaffe und Marine) und bei den verschiedenen Einsatzgebieten innerhalb der Streitkräfte ähnlich. Aber es gibt auch Unterschiede. Bei vielen Wehrdienstleistenden in der Marine werden etwa sechs Wochen lang allgemeine Fertigkeiten vermittelt und in den anschließenden weiteren sechs Wochen marinespezifische Ausbildungsinhalte. Wer im Zentralen Sanitätsdienst zum Einsatz kommt, bei dem wird die Gefechts-, Waffen- und Schießausbildung im Rahmen der Allgemeinen Grundausbildung meistens verkürzt, während verstärkt Grundlagen des Sanitätsdienstes gelehrt werden.

Ein typischer Dienstplan in der AGA

Um den Wochenablauf des Soldatenlebens in der Grundausbildung plastisch darzustellen, hat die Bundeswehr auf ihren Internetseiten einmal einen typischen Dienstplan veröffentlicht. Hier findet man dann Ausbildungselemente wie Waffenreinigen, Nachtschießen, Fitnesstraining, Ausbildung am Maschinengewehr und Unterricht mit Themen wie „Patrouille zu Fuß“ oder „Checkpoint“. Zur Grundausbildung gehört daneben auch politische Bildung und der Formaldienst, bei dem ein Wehrdienstleistender etwa das Exerzieren lernt.

Gelöbnis und Rekrutenbesichtigung

Ein „Highlight“ der Allgemeinen Grundausbildung ist das feierliche Gelöbnis. „Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“ lauten die formelhaften Wörter, die ein Rekrut dabei zu sprechen hat. Zum Abschluss der Allgemeinen Grundausbildung folgt die Rekrutenbesichtigung, die mitunter mehrere Tage andauert. Bei ihr zeigen die jeweiligen Rekruten, was sie bei der Grundausbildung gelernt haben. Die Ergebnisse der Rekrutenbesichtigung fließen in das Gesamturteil über den jeweiligen Rekruten ein.

Man kann bei der Allgemeinen Grundausbildung übrigens durchaus auch durchfallen und muss die AGA dann wiederholen. Wer jedoch besteht, erhält die Ausbildungs- und Tätigkeitsnummer (ATN) „Sicherungs- und Wachsoldat Streitkräfte (SK)“ und wird in seine „Stammeinheit“ versetzt. Nach der Grundausbildung schließt sich häufig eine Dienstpostenausbildung an, in der der Rekrut speziell für seine Tätigkeit, beispielsweise als Richtkanonier einer Panzerhaubitze, ausgebildet wird.