Wehrdienst

Als nach dem Zweiten Weltkrieg im Jahr 1949 die Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde, war die neue Republik ein Staat ohne Armee. Von einem Wehrdienst war keine Rede. Die Sache änderte sich erst 1955. Am zwölften November des Jahres wurde die Bundeswehr gegründet. Den Namen „Bundeswehr“ erhielt die neue Armee jedoch erst 1956. In jenem Jahr wurde mit dem siebten Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Der zeitlich begrenzte Wehrdienst sollte zur dauerhaften Verankerung der Bundeswehr ins demokratische System beitragen. Diesem Gedanken lagen historische Erfahrungen vom Staat im Staate zugrunde, den etwa die Reichswehr der Weimarer Republik gebildet hatte: eine Armee, die bis zu einem gewissen Grad ein von der übrigen Gesellschaft losgelöstes System darstellte.

Die Länge des Grundwehrdienstes

Der 1956 eingeführte Wehrdienst war eine Pflicht, die man allerdings aus Gewissensgründen verweigern konnte. Die Gewissensprüfung war anfangs jedoch recht hart und die Verweigerung wurde erst mit der Zeit einfacher.

  • Der Grundwehrdienst dauerte zunächst zwölf Monate und wurde später auf fünfzehn und dann auf achtzehn Monate erhöht.
  • Seither ist die Dauer des Wehrdienstes kontinuierlich gesunken. Seit 2004 dauert er nur noch neun Monate. Durch das Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 soll der Wehrdienst am ersten Dezember 2010 rückwirkend zum Juli abermals gesenkt werden: auf nur noch sechs Monate.

Wer seinen sechsmonatigen Wehrdienst beendet, unterliegt aber weiterhin der Wehrpflicht (bis zum 44. bzw. 59. Lebensjahr für Offiziere/Unteroffiziere). Laut Bundeswehr steht die Wehrpflicht „für die Bereitschaft der Bürger, persönlich Mitverantwortung für den Schutz ihres Gemeinwesens zu übernehmen“. Wer wehrpflichtig ist, leistet nicht unbedingt Wehrdienst, steht der Bundeswehr aber grundsätzlich weiterhin zur Verfügung.

Wehrdienst über den Grundwehrdienst hinaus

Wer über den normalen Wehrdienst hinaus in der Bundeswehr tätig sein möchte, hat derzeit dafür noch mehrere Möglichkeiten.

  • Nach Paragraf 6b des Wehrpflichtgesetzes kann er sich für einen freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst mit einer Dauer von bis zu 23 Monaten entscheiden (FWDL). Der dem Grundwehrdienst folgende zusätzliche Dienst macht den Wehrdienstleistenden NICHT zum Zeitsoldaten. Da generell eine Verkleinerung der Truppen bei der Bundeswehr vorgesehen ist, könnte die freiwillige Verlängerung in Zukunft schwieriger werden.
  • Zeitsoldaten (auch: Soldaten auf Zeit) verpflichten sich in der Regel für zwei, vier, sechs, acht oder zwölf Jahre zum Dienst bei der Bundeswehr. Sie dienen entweder als Mannschaftssoldaten oder schlagen im Wehrdienst die Laufbahn als Unteroffizier oder Offizier ein.
  • Zeitsoldaten können sich nach Ablauf einer Zeitspanne als Berufssoldaten bewerben. Eine Auswahlkonferenz entscheidet sich bei freien Stellen für passende Bewerber anhand von Kriterien wie Eignung, Leistung und Befähigung.

Wehrdienst und…

  • Auslandseinsatz: Anfang der 90er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts begann die Bundeswehr mit Auslandseinsätzen. Wer einen reinen Grundwehrdienst leistet, nimmt allerdings grundsätzlich nicht an Auslandseinsätzen teil.
  • Frauen: 1975 traten die ersten Frauen in die Bundeswehr ein und dienten in der medizinischen Versorgung. Im Jahr 2000 bahnte der Europäische Gerichtshof ihnen auch den Weg zum Dienst an der Waffe. Anders als bei den Männern beruht ihr Wehrdienst grundsätzlich auf Freiwilligkeit.
  • Zukunft: In den Diskussionen um die Zukunft der Bundeswehr wurde der Weg zur Freiwilligenarmee eingeschlagen. Der Wehrdienst wird voraussichtlich ab dem ersten Juli 2011 nur noch eine freiwillige Angelegenheit sein.
Letzte Einträge

Nicht gefunden

Entschuldigung, Sie suchen hier nach etwas was es an dieser Stelle nicht gibt.